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Aktuelles zur Energieversorgung

Für die Stadtwerke Uelzen steht die Versorgungssicherheit von Strom, Erdgas und Trinkwasser in der Hansestadt Uelzen an erster Stelle. Dabei sehen wir uns in der Verantwortung eine nachhaltige und unabhängige Energieversorgung voranzutreiben. Wie wichtig das ist, haben uns die vergangenen Jahre gezeigt. 

Gegenwärtig ist die Energieversorgung in Deutschland stabil. Doch auch wenn sich die Lage auf den Energiemärkten vorerst entspannt hat, bleibt ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren Ressourcen wichtig.

Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Lage bei mycity und weitere Neuigkeiten zum Unternehmensgeschehen.

Statement von Markus Schümann, Geschäftsführer Stadtwerke Uelzen

Ein ereignisreiches Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu. Für die Stadtwerke Uelzen war es ein Jahr voller Herausforderungen, aber auch voll gemeinsamer Erlebnisse und spannender Entwicklungen. 

Ganz besonders freuen wir uns, dass wir das traditionelle Eisvergnügen mycity on ice wieder eröffnen konnten. In den vergangenen zwei Jahren hat dieses winterliche Highlight vielen Uelzener*innen gefehlt – das hat uns ihr Feedback deutlich gezeigt. Es war uns dieses Mal wichtig, einen guten Kompromiss zwischen Wintervergnügen und Umweltbewusstsein zu finden – daher liegt ein großer Fokus auf dem Thema Energieeffizienz. Bisher haben wir auch viele positive Rückmeldungen zu unserem neuen Konzept und den tollen Veranstaltungen bekommen.

Eine andere Tradition hat in diesem Jahr ein besonderes Jubiläum gefeiert: Bereits zum 25. Mal hat der mycity Laternenumzug die Straßen der Uelzener Innenstadt bunt erleuchtet.

Darüber hinaus haben wir auch weitere Projekte vorangetrieben, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und gleichzeitig unsere Region zu stärken. Dazu zählt beispielsweise das Gemeinschaftsprojekt PV-Anlage LEITZ ACCO Brands GmbH (dem Hersteller von Büroprodukten, an seinem Produktionsstandort Uelzen) & mycity, welches seit Januar 2024 für mehr Solarenergie in unserer Hansestadt sorgt. Die Anlage produziert etwa 700.000 kWh grünen Strom im Jahr, der zur Versorgung des Unternehmens genutzt wird.

Ein großer Themenblock, der uns außerdem umtreibt, ist die kommunale Wärmeplanung. Wie innovative Wärmelösungen für Uelzen aussehen könnten und welche Rolle wir dabei als Stadtwerke übernehmen könnten – das waren nur zwei von vielen Fragen, die wir im Sommer im Rahmen des Workshops „Uelzener Energiewende“ mit einer Runde von Fachleuten diskutiert haben. Wir sind auf jeden Fall bereit, die nachhaltige Energieversorgung der Zukunft aktiv mitzugestalten und freuen uns auf spannende Entwicklungen in 2025.

Und da der Winter in den Startlöchern steht, gibt es hier noch einen Blick auf die Gasversorgung: Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist weiterhin stabil und gewährleistet. Die Gefahr einer angespannten Gasversorgung stuft die Bundesnetzagentur aktuell als gering ein. Aber: Trotzdem bleibt ein verantwortungsvoller Gasverbrauch weiterhin wichtig.

Damit starten wir optimistisch in das neue Jahr 2025! (Stand 15.12.2024)

Die MwSt. auf Erdgas die seitdem 01.10.22 reduziert wurde, wird ab dem 01.01.24 wieder auf 19 % angehoben.

Zur längerfristigen Dämpfung der Belastungen durch gestiegene Energiekosten hat die Bundesregierung die Erdgaspreisbremse eingeführt. Damit zahlen Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen, die weniger als 1,5 Mio kWh Erdgas im Jahr verbrauchen, für 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs einen maximalen Bruttoarbeitspreis von 12,00 ct/kWh. Die Differenz zum vereinbarten Tarif-Arbeitspreis übernimmt der Staat. Das gilt auch für die Grund- und Ersatzversorgung. Für den darüberhinausgehenden tatsächlichen Verbrauch wird der vertraglich vereinbarte Tarifarbeitspreis fällig. Die Erdgaspreisbremse gilt aktuell vom 01.01.2023 bis 31.12.2023. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Als Folge aus dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts, wurde die ursprünglich bereits beschlossene Verlängerung der staatlichen Preisbremse für Strom und Gas zum Jahresende 2023 eingestellt. 

In Anbetracht dieser politischen Widrigkeiten, sehen wir uns als kommunaler Energieversorger umso mehr in der Pflicht, für unsere Kund*innen umsichtig und verantwortungsvoll zu handeln. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass die vereinbarte Deckelung für 80% Ihrer Energieverbrauchsmenge bis zum Ende Ihrer Vertragslaufzeit im September 2024 weiterhin garantiert ist. Zusatzbelastungen durch wegfallende staatliche Förderungen trägt mycity.

Zur längerfristigen Dämpfung der Belastungen durch gestiegene Energiekosten hat die Bundesregierung die Strompreisbremse eingeführt. Damit zahlen Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen, die weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, für 80 Prozent ihres vom Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauchs einen maximalen Bruttoarbeitspreis von 40,00 ct/kWh. Die Differenz zum vereinbarten Tarif-Arbeitspreis übernimmt der Staat. Das gilt auch für die Grund- und Ersatzversorgung. Für den darüber hinausgehenden tatsächlichen Verbrauch wird der vertraglich vereinbarte Tarifarbeitspreis fällig. Die Strompreisbremse gilt aktuell vom 01.01.2023 bis 31.12.2023. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Laut der Bundesnetzagentur ist die Gasversorgung in Deutschland aktuell stabil und die Ausgangslage für diesen Winter deutlich besser als vor einem Jahr.

Wir entwickeln bereits neue Produktlösungen und werden frühzeitig mit Verlängerungsoptionen zu bestmöglichen Konditionen ab dem 01.10.2024 auf Sie zukommen.

Strom- und Gaspreisbremse

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Fragen & Antworten Strompreisbremse
Fragen & Antworten Gaspreisbremse

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