Entspannung an den Energiemärkten
mycity senkt Preise in der Grundversorgung
Ab dem 1. April senken die Stadtwerke Uelzen die Gas- und Strompreise in der Grundversorgung. Grund dafür ist ein deutlicher Rückgang der Marktpreise aufgrund positiver Wetterprognosen und einem ausreichendem Gasspeicherstand. Letzterer liegt aktuell bei etwas über 70 Prozent und die Bundesnetzagentur stuft die Gesamtlage als stabil ein.
Konkret sinkt bei mycity ab dem 1. April im Gasbereich der Arbeitspreis von 23,30 Cent pro Kilowattstunde (brutto) auf 12,30 Cent pro Kilowattstunde (brutto). Der Grundpreis in Höhe von 168,00 Euro pro Jahr (brutto) bleibt unverändert.
Im Strombereich fällt der Arbeitspreis von 61,30 Cent pro Kilowattstunde (brutto) auf 41,30 Cent pro Kilowattstunde (brutto). Der Grundpreis in Höhe von 96,00 Euro pro Jahr (brutto) bleibt auch hier unverändert.
„Wir bedanken uns herzlich für das Vertrauen unserer Kundschaft in uns als Energieversorger. Ihre Treue wissen wir zu schätzen und freuen uns, nun wie Ende letzten Jahres versprochen, sinkende Preise schnell und direkt an sie weiterzugeben“, erklärt Markus Schümann, Geschäftsführer der Stadtwerke Uelzen. “Wir beobachten die Marktentwicklung sehr intensiv, damit wir gegebenenfalls weitere Preissenkungen auch unverzüglich weitergeben können.”
Details zur Gas- und Strompreisbremse
Diese Entlastungsmaßnahmen der Bundesrepublik deckeln die Kosten für den Gas- sowie den Strompreis. Auf 80 Prozent des Referenzverbrauches aus dem Vorjahr fallen für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto) für Erdgas und 40 Cent pro Kilowattstunde (brutto) für Strom an. Der Referenzwert bezieht sich bei Erdgas auf den im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch. Die Strompreisbremse gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Für alles darüber hinaus muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden.
„Selbstverständlich berücksichtigen wir diese Regelung in den monatlichen Abschlägen. Wir informieren dazu in den nächsten Wochen alle Kund*innen über ihre persönliche Preisstruktur und ihr Entlastungskontingent“, versichert Markus Schümann. „Auf der Grundlage können sie dann genau planen, wie viel Energie sie verbrauchen dürfen, um im Rahmen des gedeckelten Verbrauchs zu bleiben.“
Auch Haushalte, bei denen der Strom- oder Gastarif mycity fix zum 31. März 2023 ausläuft, erhalten ein gesondertes Anschreiben mit Informationen zu ihrem Vertrag.
Weitere Informationen unter www.stadtwerke-uelzen.de oder telefonisch über die kostenlose Service-Hotline 0800/25 25 25 8.
Verfasst von Franziska Albrecht und abgelegt in Preisanpassung