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Versand der Ablesekarten

Liebe Kund*innen,

unsere Ablesekarten werden zum 13. Dezember 2024 postalisch oder per E-Mail verschickt. Die Zählerstände können dann online eingetragen werden.

Wir danken für Ihre Geduld!

Ihr persönlicher Kontakt zu uns

Liebe Kund*innen,

wir sind persönlich vor Ort für Sie da.

Wir bitten Sie weiterhin Ihr Anliegen, wenn möglich, telefonisch unter 0800 / 25 25 25 8 zu klären.
Sprechzeiten sind: montags bis mittwochs von 08:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:00 bis 18:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Sobald Sie Ihre Ablesekarte per Post oder per E-Mail erhalten, können Sie einfach über den QR-Code bzw. den angegebenen Link Ihre Zählerstände online mitteilen. Ebenfalls ist es möglich, den Zählerstand schriftlich vor Ort im Service-Center (Veerßer Str. 77a), per Post oder per E-Mail an  zu übermitteln.

Wenn Sie Ihren Abschlag anpassen möchten, benutzen Sie einfach den QR-Code auf Ihrer Jahresabrechnung oder passen Sie diesen direkt online an. Alternativ melden Sie sich gerne per E-Mail oder per Telefon bei uns.

Falls Sie Ihren Abschlag senken möchten, bitten wir um Mitteilung eines entsprechenden Grundes.

Sofern wir monatlich bereits von Ihrem Konto abbuchen, ist eine entsprechende Fälligkeit auf Ihrer Abrechnung vermerkt. Sollten Sie eine Guthaben-Karte erhalten haben, senden Sie diese bitte an uns zurück. Ca. 1 bis 2 Wochen nach Erhalt Ihrer vollständig ausgefüllten Guthaben-Karte schreiben wir Ihnen das Guthaben auf das übermittelte Konto gut.

Im ersten Schritt sollten Sie Ihren Zählerstand kontrollieren. Sofern dieser korrekt ist, haben Sie die Möglichkeit, individuell eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne telefonisch unter 0800 / 25 25 25 8. Die Zu- oder Absage dieser Ratenzahlung erhalten Sie immer schriftlich von uns.

Jede*r Kund*in erhält von uns postalisch oder per E-Mail (falls Sie dies im Vorjahr bei der Online-Übermittlung Ihrer Zählerstände angegeben haben) eine Ablesekarte. Erhalten wir von Ihnen keine Zählerstandsmeldung, errechnen wir die Zählerstände anhand der Vorjahresverbräuche. Hier kann es natürlich zu Abweichungen kommen. Aus diesem Grund sollte jede*r Kund*in nach Erhalt der Abrechnung den abgelesenen Zählerstand mit dem aktuellen Stand abgleichen.

Wenn Sie uns einen Zählerstand vor dem 31.12. übermittelt haben, fand auf Grundlage dieses Ablesewertes eine tagesgenaue Hochrechnung zum 31.12. statt.

Aufgrund dessen kann eine genaue Abrechnung Ihres Jahresverbrauchswertes gewährleistet werden.

Zuerst sollten Sie Ihren Anfangs- sowie Endzählerstand prüfen. Ist dieser korrekt, haben Sie als mycity Kund*in die Möglichkeit, sich kostenfrei ein Energiekostenmessgerät auszuleihen. Dieses erhalten Sie gegen 20 € Kaution in unserem Service-Center am BADUE (Veerßer Straße 77a, 29525 Uelzen). Rufen Sie gerne vorher an, um sich ein entsprechendes Gerät zu reservieren.

Bitte überprüfen Sie auch, ob Sie sich weitere Geräte für Ihren Haushalt angeschafft haben, welche Strom verbrauchen. Ein weiterer Grund für einen erhöhten Verbrauch kann auch sein, dass eine weitere Person in Ihren Haushalt eingezogen ist. Sollten innerhalb des Jahres Trocknungsarbeiten nach einem Wasserschaden durchgeführt worden sein, ist dies ebenfalls ein Grund für den hohen Verbrauch. Geben Sie uns bitte in diesem Fall Bescheid, damit der Abschlagsbetrag angepasst werden kann.

Zum Vergleich Ihrer Verbrauchswerte übersenden wir Ihnen mit der Abrechnung eine Vergleichsgrafik. Hier können Sie sich im Bundesdurchschnitt vergleichen.

Die Vergleichswerte des Stromspiegels für Deutschland 2023

Gerade ältere Geräte wie z.B. Gefrier- oder Kühlschrank verbrauchen sehr viel Strom und können hohe Kosten verursachen. Der Austausch alter Geräte lohnt sich oft. Zudem laufen viele Geräte Stand-by und verbrauchen durchgängig Strom. Bereits kleine Maßnahmen können den Stromverbrauch senken.

Erdgas ist ein natürlicher Rohstoff, daher kann der Brennwert variieren. Die Zustandszahl ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur aufgehoben wird. Die Zustandszahl wird seit dem 01.01.2024 unter Berücksichtigung der geographischen Höhe des Hausanschlusses berechnet.

Ihre Zählerstände nehmen wir bis zum 20. Werktag im Januar entgegen. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt kein Stand eingehen, werden wir diesen rechnerisch ermitteln. Auf Ihrer Abrechnung unter Detailinformationen ist der Zählerstand dann als „geschätzt“ gekennzeichnet.

Seit dem 01.04.2024 ist der Mehrwertsteuersatz für Erdgas wieder von 7 % auf den regulären, staatlich festgelegten Steuersatz von 19 % gestiegen. 

Dies berücksichtigen wir automatisch in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung.

Wer noch Fragen zur Jahresverbrauchsabrechnung hat, kann unsere Mitarbeitenden im Service-Center in der Veerßer Str. 77a immer montags bis mittwochs von 8-16 Uhr, donnerstags von 8-18 Uhr und freitags bis von 8-13 Uhr erreichen. Auch telefonisch sind die Kolleg*innen aus dem Kundenservice bei Fragen ab 8 Uhr unter unserer kostenlosen Hotline 0800/25 25 25 8 für Sie da.

Fragen rund um die Energieversorgung

Weitere Informationen wie beispielsweise Sie hier.

Mehr erfahren

Mit der Abschaltumlage werden Industriebetriebe gefördert,  die für die Versorgungssicherheit dem Risiko einer kurzfristigen Stromunterbrechung ausgesetzt sind. Die Vergütung der abschaltbaren Lasten wird gem. Abschaltverordnung (AbLaV) auf alle Verbraucher umgelegt.

Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. eine Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der jährlichen Verbrauchsabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Verbrauch.

Der Verbrauchspreis oder Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Energie bzw. einen verbrauchten Kubikmeter (m³) Wasser.

Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas enthalten ist.

Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energien gefördert, die nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. 

Diese fällt seit dem 01.07.2022 weg.

Die Erdgassteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer. Besteuert wird der Erdgasverbrauch.

Der Verbrauchswert in m³ ist der vom Gaszähler volumetrisch gemessene Gasverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode. Dieser wird zur Abrechnung in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet.

Möchten Sie den Gasverbrauch grob schätzen, multiplizieren Sie den Verbrauch in Kubik (m³) mit 11. Dadurch erhalten Sie eine Annäherung an Ihren Erdgasverbrauch in kWh.

Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich unter anderem aus der Messung, dem Messstellenbetrieb und weiteren Dienstleistungen zusammen.

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.

Die Verbrauchsstelle ist der Ort, an dem die Strom- und Gaslieferung erbracht wird.

Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern. Zudem sind die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten Bestandteil.

Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

Netznutzungsentgelte sind Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen.

Die Offshore-Umlage ist eine vom Letztverbraucher zu tragende, gesetzliche auferlegte Entschädigungsregelung für die Errichtung und den Betrieb von Anbindungsleitungen von Offshore-Windparks.

Die Stromkennzeichnung ist die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (ENWG) vorgeschriebene Information über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkung.

Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer. Besteuert wird der Stromverbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz.

Die in m³ gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit ohne Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl und dem Brennwert multipliziert.

Die §19-Umlage ist eine gesetzliche Umlage für Letztverbraucher zur Kompensation der Netzentgeltbefreiung energieintensiver Industrieunternehmen.

Der Energieverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode wird für Strom und Erdgas in Kilowattstunden (kWh) bzw. für Wasser in Kubikmetern (m³) ausgewiesen.

Unter dem Vertragskonto sind die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Verbrauchsstelle sowie alle Zahlungsvorgänge, bezogen auf die Verbrauchsstelle, erfasst.

Eine Messlokation kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig. Diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. An der Messlokation werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Marktlokation kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können.

Erdgas wird volumetrisch, das heißt in Kubikmetern (m³), gemessen. Das Betriebsvolumen ist abhängig von Druck und Temperatur. Die Zustandszahl ist ein Korrekturfaktor, mit dem Einfluss von Druck und Temperatur aufgehoben wird.