Im Haushalt verbrauchtes Wasser geht direkt in die Kanalisation und wird anschließend in Kläranlagen gereinigt. Dieser aufwendige Prozess wird von den Kund*innen über die Abwassergebühr beglichen – ein Kubikmeter Wasser führt zu einem Kubikmeter Abwasser – dieser Betrag wird auf der Rechnung ausgewiesen.
Für Besitzende eines größeren Gartens ist dies ein Nachteil, denn das Leitungswasser, welches zur Bewässerung des Gartens genutzt wird, versickert im Erdboden. Somit entstehen die Abwassergebühren ohne Grund. Hier ist möglicherweise der Gartenwasserzähler die kostengünstigere Alternative.
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Bei Nutzung des Leitungswassers im Garten versickert dieses im Boden. Wer somit neben dem Hauptwasserzähler im Haus einen Gartenwasserzähler installiert, spart sich die Kanalabwassergebühr für den Gartenverbrauch.
Eine Übersicht für das Wasserversorgungsgebiet von mycity finden Sie hier.
Bei einem Zähler für Kaltwasser beträgt die gesetzlich geregelte Eichgültigkeit 6 Jahre. Die Eichzeit endet immer zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres. Im darauf folgenden Frühjahr (März/April) informiert der mycity Kundendienst alle betroffenen Kund*innen über den nächsten Wechsel ihres Zählers.